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Prüfer*innen/Consultants (m/w/d) - Barrierefreiheit EN 301549 (DE)
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Für unseren Kunden aus der Branche "Informationstechnologie / Information Technology" suchen wir zwei "Prüfer*innen/Consultants (m/w/d) - Barrierefreiheit EN 301549" auf Contracting-Basis. Start: asap Ende: 6 Monate Einsatzort: Remote 75% /vor Ort 25% Anforderungen: ·mind. 2 abgeschlossene Prüfaufträge zu webbasierten Anwendungen, die sowohl hinsichtlich der Komplexität der zu prüfende Anwendung als auch im Prüfauftrag vergleichbar sind. ·Alternativ zu den Referenzen zu webbasierten Anwendungen sind auch abgeschlossene Prüfaufträge zu mobilen Apps und desktopbasierten Anwendungen zulässig, sofern diese eine vergleichbare Komplexität aufweisen. ·Der Abschluss der Referenzprüfaufträge darf nicht länger als 24 Monate zurückliegen. Als Kompetenzen müssen Prüfungen gemäß EN 301549, v. 3.2.1 nachgewiesen werden. Diese sind folgendermaßen nachzuweisen: ·Kurze Erläuterung, wie die Prüfung durchgeführt und dokumentiert wurde. ·Kann die Dokumentation als Beleg zur Verfügung gestellt werden? ·Kurze Erläuterung, wie die Prüfergebnisse für den Auftraggeber aufbereitet worden sind. ·Gab es eine Präsentation und kann die Präsentation zur Verfügung gestellt werden? ·Wurden entsprechend folgender Liste während der Prüfung, die hier aufgeführten assistiven Technologien verwendet? oScreenreader NVDA, oScreenreader JAWS, oVergrößerungssoftware ZoomText, oVergrößerungssoftware SuperNova, oIm Betriebssystem Windows integrierte Bedienhilfen
Für unseren Kunden aus der Branche "Informationstechnologie / Information Technology" suchen wir zwei "Prüfer*innen/Consultants (m/w/d) - Barrierefreiheit EN 301549" auf Contracting-Basis.
Start: asap
Ende: 6 Monate
Einsatzort: Remote 75% /vor Ort 25%
Anforderungen:
- mind. 2 abgeschlossene Prüfaufträge zu webbasierten Anwendungen, die sowohl hinsichtlich der Komplexität der zu prüfende Anwendung als auch im Prüfauftrag vergleichbar sind.
- Alternativ zu den Referenzen zu webbasierten Anwendungen sind auch abgeschlossene Prüfaufträge zu mobilen Apps und desktopbasierten Anwendungen zulässig, sofern diese eine vergleichbare Komplexität aufweisen.
- Der Abschluss der Referenzprüfaufträge darf nicht länger als 24 Monate zurückliegen.
Als Kompetenzen müssen Prüfungen gemäß EN 301549, v. 3.2.1 nachgewiesen werden.
Diese sind folgendermaßen nachzuweisen:
- Kurze Erläuterung, wie die Prüfung durchgeführt und dokumentiert wurde.
- Kann die Dokumentation als Beleg zur Verfügung gestellt werden?
- Kurze Erläuterung, wie die Prüfergebnisse für den Auftraggeber aufbereitet worden sind.
- Gab es eine Präsentation und kann die Präsentation zur Verfügung gestellt werden?
- Wurden entsprechend folgender Liste während der Prüfung, die hier aufgeführten assistiven Technologien verwendet?
- Screenreader NVDA,
- Screenreader JAWS,
- Vergrößerungssoftware ZoomText,
- Vergrößerungssoftware SuperNova,
- Im Betriebssystem Windows integrierte Bedienhilfen
